Gesetz, das Wartezeiten vorschreibt
Wenn Ihnen jemand erzählen würde, dass es ein Gesetz gibt, das die Pflicht zum Warten vorschreibt, würden Sie sicher denken, derjenige sei verrückt geworden. Aber so paradox es auch erscheinen mag, er hat recht. Dieser Paragraf heißt 40a, 361/2000 Slg., und wegen ihm stehen wir jedes Jahr im Frühling und Herbst in endlosen Warteschlangen für den Reifenwechsel.
Sicher, man kann alles umgehen. Manche wechseln die Reifen selbst, andere warten, bis der größte Ansturm vorüber ist. Das kostet jedoch einige Millimeter zusätzliches Profil. Andere sparen sich das Warten, indem sie die Winterreifen im Sommer abfahren. Und wir dürfen auch die nicht vergessen, die dank ihrer Bekanntschaften keine Warteschlangen erleben. Ach, unser deutscher Schlupfwinkel. Dennoch gilt prinzipiell, dass Autowerkstätten ein Synonym für das Wort „Warten“ sind.
Gibt es also überhaupt eine Chance, diesem Teufelskreis zu entkommen? Ja, es gibt eine, und sie ist einfach. Sie können den Termin für den Reifenwechsel jederzeit bequem über Ihr Smartphone buchen und dort fortlaufend überprüfen, ob sich Ihre Terminreservierung ändert. Falls ja, erfahren Sie es rechtzeitig und können buchstäblich auf die Sekunde genau in die Werkstatt fahren. Und während der Techniker die Reifen wechselt, haben Sie Zeit für einen schnellen Kaffee aus dem Automaten.
Wer von Ihnen hat heute noch Lust und Geduld, in Schlangen vor dem Reifenservice zu stehen? Denn Reservatic ist bereits da.